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Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Anwendung des Doppelbestrafungsverbots in Kartellrechtssachen

 
 

Der EuGH wird um Klarstellung ersucht, ob Unternehmen, über die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU wegen kartellrechtswidriger Absprachen nach EU-Wettbewerbsrecht eine Geldbuße verhängt wurde, danach aufgrund der selben Absprachen auch in Österreich mit Geldbußen belegt werden können, bzw, ob einem Kronzeugen gegenüber der Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht festgestellt werden darf.

Die Bundeswettbewerbsbehörde beantragte, über zwei an einer, mehrere EU-Mitgliedstaaten betreffenden, verbotenen Kartellabsprache teilnehmende Unternehmen Geldbußen zu verhängen bzw in Bezug auf das als Kronzeuge auftretende Unternehmen die verbotene Teilnahme festzustellen. Eines der Unternehmen war davor bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu einer Geldbuße verurteilt worden, ein weiteres dort als Kronzeuge aufgetreten.

Das Kartellgericht wies den Antrag auch unter Hinweis auf das Doppelbestrafungsverbot ab.

Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof vier Fragen vor, mit denen geklärt werden soll, ob dessen bisherige Judikatur zum Doppelbestrafungsverbot in Wettbewerbssachen auch dann anwendbar bleibt, wenn mehrere nationale Wettbewerbsbehörden jeweils europäisches Wettbewerbsrecht anwenden, und, ob in diesem Fall das „gleiche geschützte Rechtsgut“ als drittes der in der Rechtsprechung des EuGH aufgestellten Kriterien für die Anwendbarkeit des Grundsatzes „ne bis in idem“ vorliegt. Weiters wurde um Klarstellung ersucht, ob es für die allfällige Anwendung dieses Grundsatzes von Bedeutung ist, ob die erste mit Geldbuße vorgehende nationale Wettbewerbsbehörde in tatsächlicher Hinsicht die Auswirkungen des Wettbewerbsverstoßes im jeweiligen anderen Land berücksichtigt hat. Zuletzt soll klargelegt werden, ob auch in einem Verfahren, das wegen des Kronzeugenstatus eines Kartellbeteiligten nur zur Feststellung von dessen Zuwiderhandlung gegen EU-Wettbewerbsrecht führen kann, ebenfalls von einem vom Doppelbestrafungsverbot beherrschten Verfahren auszugehen ist, oder ob dieses unabhängig vom ersten Geldbußenverfahren geführt werden kann.

Zu näheren Details wird auf den Volltext der Entscheidung verwiesen.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zu-fragen-der-anwendung-des-doppelbestrafungsverbots-in-kartellrechtssachen/)

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