Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung des Begriffs „Körperverletzung“ im Übereinkommen von Montreal
Ein Fluggast behauptet, als Folge der Bergung aus einem Flugzeug, bei dem beim Start ein Triebwerk explodiert war, unter psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert zu leiden.
Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob eine durch einen Unfall verursachte psychische Beeinträchtigung eines Reisenden, die Krankheitswert erreicht, eine „Körperverletzung“ iSv Art 17 Abs 1 des Übereinkommens von Montreal ist.