Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung von Artikel 6 Rom I‑VO (Verbraucherverträge)
Ein ausländischer Anleger und Verbraucher, der mit einer inländischen Bank wirksam die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart hatte, behauptet aufgrund nachfolgender, auf seinen Wohnsitzstaat ausgerichteten Handlungen der Bank die Unwirksamkeit der getroffenen Rechtswahl und die Anwendung ausländischen Rechts auf den späteren Erwerb bestimmter Finanzprodukte während aufrechter Geschäftsbeziehung.
Der Oberste Gerichtshof legte dem Gerichtshof der Europäischen Union verschiedene Fragen zur Abklärung der Anwendung von Art 6 Rom I‑VO (VO 593/2008/EG) vor.