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Vorabentscheidungsersuchen zur EuGVVO 2012

 
 

Zuständigkeit bei einer deliktischen Schadenersatzklage gegen den im Mitgliedsstaat A (hier: Italien) ansässigen Entwickler eines Dieselmotors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Fall, in dem das Fahrzeug von dem im Mitgliedstaat B (hier: Österreich) wohnhaften Kläger von einem im Mitgliedstaat C (hier: Deutschland) ansässigen Dritten gekauft wurde.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zur-eugvvo-2012-2/)

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