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Vorabentscheidungsersuchen zur Fahrzeugemissionen-VO (VO 715/2007/EG) und Durchführungs-VO 692/2008/EG

 
 

Im Zusammenhang mit den Dieselfällen werden die Fragen vorgelegt, ob ein kontinuierlich arbeitendes Regenerationssystem (im Unterschied zu einem bloß periodisch arbeitenden Regenerationssystem) eine Abschalteinrichtung iSd Art 3 Nr 10 VO 715/2007/EG sein kann und wenn dies zu bejahen ist, ob eine solche Abschalteinrichtung zulässig ist, weil die Bedingungen im maßgebenden Prüfverfahren im Wesentlichen eingehalten sind und die emissionsrelevante Wirkungsweise, die sie im Prüfverfahren aufweist, überwiegend auch im Realbetrieb gegeben ist.

Diese Fragen hat der OGH bereits zu 3 Ob 33/23h an den EuGH (C-592/23, Volkswagen) herangetragen. Da dort die Revision zurückgezogen wurde, musste der OGH auch das dortige Vorabentscheidungsersuchen zurückziehen.

Gleichlautende Fragen wurden zu 3 Ob 117/24p und 8 Ob 14/24b vorgelegt.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 13:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zur-fahrzeugemissionen-vo-vo-715-2007-eg-und-durchfuehrungs-vo-692-2008-eg-4/)

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