Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Vorabentscheidungsersuchen zur Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004/EG)

 
 

Vorgelegt wird die Frage, ob der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des dem Fluggast bei Flugannullierung geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, auch die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines Vermittlers einschließt, wenn das Luftfahrtunternehmen zwar weiß, dass eine Vermittlungsgebühr verrechnet wird, aber deren Höhe im konkreten Fall nicht kennt.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorabentscheidungsersuchen-zur-fluggastrechteverordnung-vo-261-2004-eg/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710