Vorabentscheidungsersuchen zur Pauschalreiserichtlinie (RL 2015/2302/EU)
Vorgelegt wird die Frage, ob die Umstände, die zum kostenfreien Rücktritt berechtigen, schon bei Abschluss des Pauschalreisevertrags vorliegen können oder erst danach auftreten dürfen, ob diese Gründe den Beteiligten bei Vertragsabschluss bekannt oder objektiv vorhersehbar sein dürfen (hier: Folgen der COVID Pandemie am Urlaubsort) sowie die Frage, ob die vorvertraglichen Informationen auch pandemiebedingte Umstände (etwa bzgl Testungen, Ausgangsbeschränkungen) einschließen.