Vorabentscheidungsersuchen zur RL über Wohnimmobilienkreditverträge (RL 2014/17/ЕU)
Vorgelegt wird die Frage, ob Art 13 Abs 1 lit g der RL dadurch Genüge getan ist, dass ein Kreditgeber, der Wohnbaukredite ohne und mit Hypothek, jeweils in mehreren Varianten anbietet (mit ausschließlichen Festzinsphasen, mit abwechselnd variablen Zinsen und Festzinsphasen, mit ausschließlich variablen Zinsen), jeweils ein (einziges) repräsentatives Beispiel für einen Wohnbaukredit ohne und für einen Wohnbaukredit mit Hypothek bereitstellt, oder ob die Bestimmung für jede Verzinsungsform jeweils ein repräsentatives Beispiel verlangt?