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Vorlage an den EuGH zur Frage, ob eine zum Zweck der Mitwirkung an Lawinensprengungen in einem Hubschrauber beförderte Person „Fluggast“ bzw „Reisender“ oder Besatzungsmitglied ist

 
 

Der Oberste Gerichtshof erachtet im gegebenen Zusammenhang die Auslegung der Begriffe des „Fluggasts“ in der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 sowie des „Reisenden“ im Übereinkommen von Montreal für erforderlich.

Der Kläger erlitt als Insasse eines von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen gehaltenen und bei einem in Deutschland ansässigen Versicherungsunternehmen haftpflichtversicherten Hubschraubers eine schwere Verletzung im Ellenbogengelenk, als die von ihm während des Flugs geöffnete und festgehaltene Tür durch eine Windböe aufgerissen wurde. Er war Dienstnehmer einer Seilbahngesellschaft und nahm an einem „Lawinensprengflug“ teil.

Der Kläger begehrt Schadenersatz.

Die Vorinstanzen erachteten das Leistungsbegehren dem Grunde nach als zu Recht bestehend.

In dritter Instanz ist die Frage von Bedeutung, ob der Kläger „Fluggast“ oder „Dienst habendes Flug- und Kabinenbesatzungsmitglied“ iSd Verordnung (EG) Nr. 785/2004 bzw „Reisender“ iSd Übereinkommens von Montreal ist. Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen zur auf den konkreten Fall bezogenen Auslegung dieser Begriffe vor.

Zur genauen Formulierung der einzelnen Fragen und zur Begründung des Ersuchens wird auf dessen Volltext verwiesen.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/vorabentscheidungsersuchen-eugh/vorlage-an-den-eugh-zur-frage-ob-eine-zum-zweck-der-mitwirkung-an-lawinensprengungen-in-einem-hubschrauber-befoerderte-person-fluggast-bzw-reisender-oder-besatzung/)

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