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OGH hat das Urteil im „Staatsverweiger“-Verfahren zum Teil aufgehoben – Neues Verfahren erforderlich

 
 

Der OGH hat im Verfahren gegen Monika U*** und mehrere andere im Rahmen des sogenannten „Staatenbundes Österreich“ und seiner Unterorganisationen tätig gewordene Personen am 14. Jänner 2020 in nichtöffentlicher Sitzung über die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Geschworenengericht vom 25. Jänner 2019 entschieden.

Teils in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerden, teils in amtswegiger Wahrnehmung aus deren Anlass wurden die Schuldsprüche der Angeklagten Monika U*** und Jakob S*** wegen Hochverrats (nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 242 Abs 1 StGB) und die Schuldsprüche der Angeklagten Monika U*** sowie von 13 weiteren Angeklagten wegen staatsfeindlicher Verbindungen (nach § 246 Abs 1 und 2 StGB, in einem Fall nach § 246 Abs 1 und 3 StGB), jeweils einschließlich der diesen zugrunde liegenden Wahrsprüche der Geschworenen, weiters sämtliche Strafaussprüche aufgehoben und die Sache in diesem Umfang an das Landesgericht für Strafsachen Graz als Geschworenengericht zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung verwiesen.

Denn die dazu vom Schwurgerichthof an die Geschworenen gestellten Fragen enthielten zu erforderlichen Tatbestandselementen nur den Gesetzeswortlaut, aber kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat. Dieses fehlte beim Hochverrat zur beabsichtigten gewaltsamen Änderung der Verfassung des Bundes oder eines Bundeslands und bei den staatsfeindlichen Verbindungen zur Zweckausrichtung des „Staatenbundes Österreich“ und seiner Unterorganisationen.

Im Übrigen hat der OGH die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten zurückgewiesen. Schuldsprüche wegen Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 250 StGB, Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 251 StGB, Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB, Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB, schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB erwuchsen damit in Rechtskraft.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 12:11
(https://www.ogh.gv.at/medieninformationen/ogh-hat-das-urteil-im-staatsverweiger-verfahren-zum-teil-aufgehoben-neues-verfahren-erforderlich/)

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