Änderung der OGH-Geo zur Beratung und Abstimmung
Die Geschäftsordnung des Obersten Gerichtshofs 2019 wurde aus Anlass des 2. COVID-19-Gesetzes mit Wirkung zum 24.März 2020 in ihrem § 62 geändert. Dabei wurde die Regel über die bereits bisher mögliche „schriftliche Abstimmung“ dahin präzisiert, dass eine Beratung und Abstimmung im Umlaufweg schriftlich oder im Wege des E-Mail geschehen kann. Ferner wurde klargestellt, dass die Beratung und Abstimmung auch unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel erfolgen kann. Zur OGH-Geo 2019