Mitteilung des Obersten Gerichtshofs
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung über die Besetzung von Planstellen in der Justiz sieht sich der Oberste Gerichtshof veranlasst, Stellung zu nehmen.
Der Oberste Gerichtshof hat durch seine Vollversammlung bereits im Jahr 2019 die Forderung erhoben, für die Planstellen der Präsident*in und der Vizepräsident*innen des Obersten Gerichtshofs Besetzungsvorschläge eines richterlichen Gremiums vorzusehen und am 27. März 2019 die Anregung an den Gesetzgeber beschlossen, auch für diese Planstellen Personalsenatsvorschläge durch eine Gesetzesänderung einzuführen. Diese Anregung wurde nicht nur in den Tätigkeitsbericht des Obersten Gerichtshofs für das Jahr 2018 aufgenommen, sondern in der Folge durch seine Präsidentin wiederholt an die politischen Entscheidungsträger im Bundesministerium für Justiz herangetragen. Der Vorschlag eines aus weisungsungebundenen Richtern bestehenden Personalsenats gerade bei der Besetzung der höchsten Funktionspositionen in der Gerichtsbarkeit leistet einen ganz wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Bürger*innen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und erscheint nicht zuletzt auch im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben geboten. Durch den Vorschlag eines gewählten, unabhängigen richterlichen Gremiums ließe sich schon der Anschein einer Einflussnahme bei der Besetzung dieser für die Gerichtsbarkeit bedeutsamen Positionen vermeiden.
Der Oberste Gerichtshof nimmt daher die aktuelle Medienberichterstattung zum Anlass, seine Forderung nach einer entsprechenden Gesetzesänderung, auch für die genannten Funktionsposten Personalsenatsvorschläge vorzusehen, zu erneuern. Die dadurch gewährleistete Transparenz liegt im Interesse aller Beteiligten und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.