Nachruf – Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs i.R. Dr. Kurt Hofmann ist verstorben
Mit Trauer gibt der Oberste Gerichtshof bekannt, dass Dr. Kurt Hofmann am 4. Juli 2020 im 88. Lebensjahr verstorben ist. Dr. Hofmann gehörte dem Obersten Gerichtshof ab 1980 an, zuletzt war er Vizepräsident und Vorsitzender des Fachsenats für Exekutionssachen. Anlässlich seines Übertritts in den Ruhestand mit Ende des Jahres 1998 wurde ihm das Große silberne Ehrenzeichen mit Stern für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.
Dr. Hofmann ist der Fachwelt durch viele wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilverfahrensrechts bekannt, darunter die Kommentierung der §§ 447 bis 530 ABGB im Rummel-Kommentar. Allen, die mit ihm zusammenarbeiten durften, ist er als hervorragender Jurist und scharfer Denker in Erinnerung, der immer hilfsbereit und bescheiden blieb. Seine bedeutenden Verdienste um den Obersten Gerichtshof stellte er niemals in den Vordergrund.
Auch nach seiner Pensionierung blieb Dr. Hofmann aktiv und geistig rege. So war er bis zum Jahr 2018 für die redaktionelle Bearbeitung der zivilrechtlichen Entscheidungen in der Österreichischen Richterzeitung verantwortlich. Von 2001 bis zu dessen Auflösung im Jahr 2017 engagierte sich Dr. Hofmann als Mitglied des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds ehrenamtlich für die Opfer des Nationalsozialismus. Dafür wurde ihm im November 2018 das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse verliehen.
Der Oberste Gerichtshof wird seinen früheren Vizepräsidenten immer in dankbarer Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt der Trauerfamilie.