Arbeitsbesuch vom deutschen Bundesgerichtshof
Am 9. und 10. Jänner 2014 besuchte der I. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs den Obersten Gerichtshof.
Auf dem Programm stand ein intensiver Erfahrungsaustausch mit dem 4. Senat zu neueren Entscheidungen im Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht. Besonderes Interesse fanden dabei Rechtsfragen des Internet (ua Google Adwords, Domainrecht, Trägervergütung im Urheberrecht), die sowohl in Deutschland als auch in Österreich aufgrund gemeinsamer europarechtlicher Vorgaben zu beantworten sind.
Foto: Vorsitzender des I. Zivilsenats des deutschen Bundesgerichtshofs ist Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm (vorne links im Bild), Vorsitzende des 4. Senats des Obersten Gerichtshofs Dr. Brigitte Schenk (Bildmitte), Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs.