Arbeitsgespräch mit Richtern des Obersten Gerichtshofs der Republik Korea
Richter des Obersten Gerichtshofs der Republik Korea (Südkorea) führten in Wien Arbeitsgespräche mit Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs und Richtern des Obersten Gerichtshofs.
Das Interesse der Republik Korea an der österreichischen Verfassungsordnung ist vor allem dadurch begründet, dass auch dort – so wie in Österreich – entsprechend der Idee von Hans Kelsen drei gleichrangige Höchstgerichte eingerichtet sind. Im Vordergrund des Gesprächs standen Fragen der Kooperation des Obersten Gerichtshofs mit dem Verfassungsgerichtshof und der Umgang mit verfassungskonformer Interpretation.