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Besuch aus Estland beim Obersten Gerichtshof

 
 

Vier „Analytiker der Rechtsprechung“ besuchten von 14. bis 18. Oktober 2013 den Obersten Gerichtshof.

Die Republik Estland hat ein einheitliches Höchstgericht („Riigikohus“) mit einer Zivilkammer, einer Strafkammer, einer Verwaltungsrechtskammer und einer Verfassungskammer. Das Höchstgericht hat seinen Sitz nicht in der Hauptstadt Tallinn, sondern – schon seit der Unabhängigkeit Estlands nach dem Ersten Weltkrieg – in Tartu (Dorpat). Damals bestand die Hoffnung, das Höchstgericht könne dadurch eine höhere Unabhängigkeit von den übrigen Zweigen der Staatsgewalt entfalten. Außerdem spielte der Kontakt zur Universität Tartu eine wichtige Rolle bei der Wahl des Sitzes.

Von 14. bis 18. Oktober 2013 besuchten vier beim Riigikohus tätige „Analytiker der Rechtsprechung“ den Obersten Gerichtshof. Ihre Aufgabe liegt zum einen in der Vorbereitung von Entscheidungen des Höchstgerichts, zum anderen auch in der Analyse der Rechtsprechung der Gerichte unterer Instanz. Es liegt auf der Hand, dass hier ein Spannungsfeld zur richterlichen Unabhängigkeit entstehen kann. Einen Schwerpunkt des Besuchs bildete daher die Frage, in welchem Maß in Österreich die Innere Revision der Gerichte die rechtsprechende Tätigkeit der Gerichte auf indirektem Weg kontrollieren kann. Auch das Zusammenspiel mit den EU-Institutionen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde intensiv beleuchtet.

Die Gespräche waren geprägt vom hohen Interesse der Gäste an den Erfahrungen, die die österreichische Gerichtsbarkeit in den letzten Jahrzehnten gemacht hat, vor allem seit dem Beitritt Österreichs zur EU. Eine Fortsetzung der Kooperation wurde in Aussicht genommen.

 
ogh.gv.at | 15.11.2024, 13:11
(https://www.ogh.gv.at/news/ogh-besuche/besuch-aus-estland-beim-obersten-gerichtshof/)

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