Besuch des Chief Justice der Republik Korea
In Begleitung von sechs Richtern stattete der Chief Justice der Republik Korea (Südkorea), YANG Sung-tae, gemeinsam mit S.E. Botschafter SONG Young-wan am 14. Oktober 2014 dem Obersten Gerichtshof einen Besuch ab.
Die südkoreanische Gerichtsbarkeit hält schon seit Jahren enge Kontakte zur österreichischen. Hintergrund ist, dass im Zuge der Demokratiebewegung in Südkorea Ende der 1970er-Jahre das Kelsen’sche Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit eingeführt wurde, weshalb das Verhältnis der Höchstgerichte zueinander – wie in Österreich – durch Parallelität und nicht durch Über-/Unterordnung geprägt ist. Das Oberste Gericht der Republik Korea ist letzte Instanz in Zivil-, Straf- und Verwaltungsangelegenheiten; es ist mit rund 36.000 Fällen pro Jahr befasst, die im Durchschnitt in vier bis fünf Monaten erledigt werden. Da nur zwölf Höchstrichter als Entscheidungsorgane in der Rechtsprechung tätig sind, bedarf es einer beträchtlichen wissenschaftlichen Hilfsapparats. Chief Justice YANG Sung-tae ist nicht nur Präsident des Obersten Gerichts, sondern oberstes Organ der gesamten Gerichtsbarkeit und damit für alle Richter-Ernennungen zuständig.