Besuch einer Delegation des deutschen Bundesarbeitsgerichts
Fast schon Tradition hat der enge kollegiale Kontakt zwischen dem Obersten Gerichtshof und dem in Erfurt ansässigen Bundesarbeitsgericht: Zum wiederholten Male besuchte eine Delegation von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses deutschen Höchstgerichtes unter Leitung seines Vizepräsidenten Dr. Rüdiger Linck den Obersten Gerichtshof. Mit den deutschen Gästen erörterte Hofrat des OGH MMag. Michael Matzka Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Organisation und Arbeitsweise der beiden Gerichte. Die OGH-Präsidialrichterin PD Dr. Judith Schacherreiter und der Richter des Evidenzbüros Dr. Tobias Kunz BA erläuterten Rolle und Arbeitsweise des wissenschaftlichen Dienstes des OGH sowie das Rechtsinformationssystem, insbesondere die Entscheidungsdokumentation der Justiz und die Gesetzesdokumentation, und demonstrierten die Arbeit mit diesen Instrumenten. Senatspräsident des OGH Dr. Erich Schwarzenbacher führte die Gäste durch den Justizpalast und seine Einrichtungen. Abgeschlossen wurde der Besuch mit einem ebenso intensiven wie offenen und freundschaftlichen Austausch zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen – insbesondere dem Einfluss europäischen Rechts und europäischer Gerichte auf die nationale arbeitsrechtliche Praxis -, an dem die Vorsitzenden der beiden arbeitsrechtlichen Senate des OGH, Senatspräsidentin Dr. Sieglinde Tarmann-Prentner und Senatspräsident Mag. Jörg Ziegelbauer, sowie die in diesen Senaten tätigen Hofräte Dr. Richard Hargassner, Mag. Dr. Andreas Sengstschmid und MMag. Michael Matzka teilnahmen.