Von 14. bis 16. Dezember 2015 besuchte eine Delegation des bulgarischen Höchstgerichts den Obersten Gerichtshof
Präsident Lozan Panov und acht weitere Richterinnen und Richter zeigten hohes Interesse an Fragen des Verfahrensrechts – vor allem in Bezug auf die Zulässigkeit von Rechtsmitteln an den Obersten Gerichtshof – und der Justizverwaltung.
Im Vordergrund stand dabei die Sicherung der rechtlichen und faktischen Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Neben den Arbeitsgesprächen beim Obersten Gerichtshof besuchte die bulgarische Delegation auch das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht für Strafsachen Wien und das Bezirksgericht Meidling. Finanziert wurde der Besuch durch ein Austauschprogramm der Europäischen Union.