Neue Ernennungen am Obersten Gerichtshof
Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr wurde zum Senatspräsidenten, MMag. Michael Matzka zum Hofrat des Obersten Gerichtshofs ernannt.
Im Rahmen einer kleineren Feier am 11. Jänner 2017 hat der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, in Anwesenheit von Vizepräsidentin Dr. Elisabeth Lovrek und den Mitgliedern des 10. Senats des Obersten Gerichtshofs, an den neuen Vorsitzenden dieses Senats, Univ.-Prof. Dr. Matthias Neuymayr, das Ernennungsdekret zum Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs überreicht. In seiner kurzen Ansprache hob Dr. Ratz die herausragenden Verdienste von Dr. Neumayr als Leiter des Evidenzbüros und in anderen Funktionen im Rahmen der Justizverwaltung hervor.
Gleichzeitig überreichte Präsident Dr. Ratz an MMag. Michael Matzka das Ernennungsdekret zum Hofrat des Obersten Gerichtshofs und begrüßte ihn als neues Mitglied des Gremiums. Dabei betonte er die Expertise von MMag. Matzka sowohl im Zivilrecht als auch als Kommentator eines strafrechtlichen Standardwerks.