Tagung „Fünf Jahre neues Erbrecht“ beim Obersten Gerichtshof
Knapp fünf Jahre nach Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 veranstaltete der Oberste Gerichtshof am 11. November 2011 eine Tagung zur Umsetzung dieser grundlegenden Reform des Erb- und Pflichtteilsrechts. Mitglieder des für das Erbrecht zuständigen 2. Senats präsentierten Entscheidungen zu praktisch bedeutsamen oder strittigen Fragen des neuen Erbrechts; Co‑Referate aus Wissenschaft und Praxis gaben Anregungen für Präzisierungen, Weiterentwicklungen oder Korrekturen dieser Rechtsprechung. Die Tagung fand unter strengen Auflagen (2G und aktueller Test, Beschränkung der Teilnehmerzahl) als erste große (und leider für absehbare Zeit letzte) Präsenzveranstaltung des Obersten Gerichtshofs seit Beginn der Pandemie statt. Sie stieß auf großes Interesse; von den über 140 Anmeldungen aus Wissenschaft und Praxis konnten nur die Hälfte berücksichtigt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass dieser Dialog zwischen Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis fortgesetzt werden sollte.
Der Oberste Gerichtshof dankt Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak, Hon.-Prof. Dr. Elisabeth Scheuba, Mag. Andreas Tschugguel und Univ.-Prof. Dr. Manfred Umlauft für ihren wertvollen Beitrag zum Gelingen dieser Veranstaltung.