Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebs beim Obersten Gerichtshof
Beim Obersten Gerichtshof wird ab 1. Juli 2020 der reguläre Dienstbetrieb unter Aufrechterhaltung von Sicherheitsmaßnahmen (MNS-Pflicht im Gebäude, Einhaltung der Abstandsregeln) wieder aufgenommen.
Die Zentralbibliothek ist Montag bis Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet.