Öffnungszeiten der Zentralbibliothek
Die Zentralbibliothek im Justizpalast ist an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.
Sie befindet sich im Erdgeschoß des Justizpalastes, 1010 Wien, Schmerlingplatz 11.
Gästeleseraum
Die Benützung des Gästeleseraumes steht absolvierten Jurist/inn/en und sonstigen zur Vertretung nach § 40 Abs 1 ASGG befugten Personen offen. Den Gastlesern ist die selbstständige Entnahme der im Gästeleseraum aufgestellten Zeitschriften und Entscheidungssammlungen gestattet. Bücher sowie nicht im Gästeleseraum aufgestellte Zeitschriften und Entscheidungssammlungen werden auf Verlangen von den Bibliotheksbediensteten zur Verfügung gestellt. Hiebei sind Autor und Titel des gewünschten Werks nach Möglichkeit anzugeben.
Fotokopien
Fotokopien können gegen Kostenersatz angefertigt werden. Die Fotokopien sind vom Bibliotheksbenützer selbst herzustellen.
Geschichte der Zentralbibliothek
Der 23. Juli 1829 kann als Gründungstag der heute dem Obersten Gerichtshof unterstehenden Zentralbibliothek angesehen werden. An diesem Tag wurde von Kaiser Franz die Einrichtung einer eigenen Bibliothek genehmigt. Sie ist damit eine der ältesten Behördenbibliotheken Europas und die älteste Gerichtsbibliothek Österreichs.
Seit 1905 steht die Benutzung des Lesesaals der Zentralbibliothek allen Jurist/inn/en offen. Dieser Zustand wurde bis heute unverändert beibehalten.
Im Jahr 1927 umfasste die Bibliothek rund 50.000 Werke. Sie war zu dieser Zeit die drittgrößte juristische Bibliothek Europas. Sie verwahrte neben dem damals aktuellen Schrifttum und den Gesetzessammlungen auch wertvolle Manuskripte, unersetzliche Frühdrucke und die Originalstatuten dalmatinischer und italienischer Städte. Fast alle diese Schätze wurden beim Brand des Justizpalastes vom 15. Juli 1927 ein Raub der Flammen.
Wiederaufbau
Im Herbst 1927 begann man mit dem Wiederaufbau der Bibliothek, der durch zahlreiche Schenkungen aus dem In- und Ausland rasch voranschritt, sodass der Bestand Mitte der Dreißigerjahre wieder bei rund 18.000 Bänden lag. Nach der Auflösung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 1939 mussten allerdings die wertvollsten und modernsten Werke an das Reichsgericht in Leipzig abgegeben werden.
Mit der Wiederherstellung der Republik Österreich im Jahr 1945 wurde die Zentralbibliothek erneut dem wiedererrichteten Obersten Gerichtshof unterstellt. Der Bestand an Büchern und Zeitschriften wurde seit der Wiedererrichtung im Jahr 1945 konsequent erweitert.
Umfangreicher Bestand
Der Buchbestand der Zentralbibliothek liegt bei mehr als 140.000 Werken. Daneben werden regelmäßig rund 180 Fachzeitschriften bezogen.