Der Oberste Gerichtshof
Oberste Instanz in Zivil- und in Strafsachen
Der Oberste Gerichtshof ist oberste Instanz in Zivil- und in Strafsachen und damit das oberste Organ der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er überprüft Entscheidungen von Oberlandesgerichten und Landesgerichten sowie, wenn es die Generalprokuratur beantragt, auch strafrechtliche Entscheidungen von Bezirksgerichten.
Leitfunktion
Der Oberste Gerichtshof hat eine Leitfunktion: Seine Entscheidungen sind für die Verfahrensparteien rechtlich bindend und unanfechtbar sowie für alle anderen Rechtssachen richtungsweisend. Der Oberste Gerichtshof trägt somit zu einheitlicher Rechtsanwendung bei und garantiert die Rechtssicherheit.
Zugang zu Entscheidungen
Der Oberste Gerichtshof veröffentlicht alle Entscheidungen im Rechtsinformationssystem des Bundes: www.bka.ris.gv.at
Auf dieser Website werden ausgewählte Entscheidungen übersichtlich dargestellt, die für die Öffentlichkeit besonders bedeutsam und interessant sind.
Die Rechtssätze eines verstärkten Senats werden vom Wissenschaftlichen Dienst in das hier ersichtliche Verzeichnis der Entscheidungen der verstärkten Senate aufgenommen.